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Sie haben Fragen? Wir antworten.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Sprachgutachten unserer Qualität sollen Ihnen das bestmögliche Ergebnis liefern und sind daher grundsätzlich sehr arbeits- und zeitaufwändig. Ist Gefahr im Ver-zug, also bei unmittelbar drohenden schweren Straftaten oder in Notsituationen unserer Klienten und Mandanten, in denen es nur um ein schnelles Ergebnis geht, ist eine "Blitzanalyse" mit Befund, also ohne ausformuliertes Gutachten, nach acht Stunden möglich. Eine gründliche computergestützte Analyse ist im Team nicht unter 24 Std. zu leisten; auch dann erhalten Sie ein Ergebnis mit stichwortartiger Begründung.

Materialprüfung – unentgeltlich: wenige Tage

Rechnergestütztes Gutachten – je nach Materialumfang: ca. 4 bis 12 Wochen

Sind Ihre Gutachten vor Gericht verwertbar?

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder rechtskräftige Urteile, bei denen unsere Sprachanalyse das einzige Beweismittel vor Gericht war. Unter anderem bei Urteilen von Arbeits-, Amts- und Landgerichten, sowie bei Oberlandesgerichten. Eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit ist Teil jedes Gutachtens.

Unsere Gutachten werden als Beweismittel selbstverständlich zunächst einmal im gesamten deutschsprachigen Raum anerkannt, auch bei Landgerichten und Oberlandgerichten. Wichtig: Unsere Sprachgutachten können dort auch die alleinige Beweislast tragen, wenn andere Beweismittel gänzlich fehlen.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Ihrer Zielsetzung, der Art der für Sie auszuarbeiten-den Expertise (Ergebnisbericht, Ergebnisgutachten, umfangreiches Gutachten) und somit letztendlich nach unseren Stundenaufwand. Unser Stundensatz beträgt ab 180 Euro (netto).

Durch unsere, Ihrer Zielsetzung angepassten Phasenpläne erhalten Sie eine gute Kostenkontrolle. Damit kann unsere Leistung prinzipiell nach Abstimmung für jedes Budget erbracht werden.

Gutachen in anderen Sprachen

Grundsätzlich ja. Für die gängigen westlichen Verkehrssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) sind die entsprechenden Computerprogramme ebenfalls einsetzbar.

Ferner werden neben unserem sprachkompetenten Team bei wichtigen Projekten stets Muttersprachler unbedingt in die Auswertung einbezogen.

Wie kann ich Sie beauftragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Sofort-Hilfe Nachricht über unser Kontaktformular, wir besprechen alles weitere persönlich.

Telefon: 09763.9300009

Schreiben Sie uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Sofort-Hilfe Nachricht über unser Kontaktformular, wir besprechen alles weitere persönlich. tel. 09763.9300009 Schreiben Sie uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Machen Sie auch Handschriftenanalyse?

Nein, aber gerne empfehlen wir Ihnen einen Experten.

Benötigen Sie Originale?

Originaltexte werden nur für vergleichende Schriftprüfungen benötigt oder bei beweiserheblichen Schriftstücken, die einer Spurenanalyse bedürfen. Für unsere Sprachanalyse wünschenswert sind allerdings hervorragende Ablichtungen, nach Möglichkeit in scanbarer Qualität.

Neben dem Tatmaterial benötigen wir – falls bereits vorhanden – möglichst viele zeitnahe authentische Vergleichstexte verdächtiger Personen, die zumindest einer ähnlichen Textsorte angehören wie die Tattexte

Was ist der Unterschied zwischen einem Privatgutachter und einem vom Gericht beauftragtem Gutachter?

Haben Sie einen kompetenten Sachverständigen zur Hand und ihn selbst, also privat, mit einem (Partei-)Gutachten beauftragt, haben Sie ihn bereits für nachfolgende Ebenen und Instanzen "verbrannt", will heißen: Er kommt als gerichtsbestellter oder gar als Ober-Gutachter nicht mehr infrage. Einen höheren Stellenwert in der Beweissicherung hat stets der vom Gericht beauftragte Sachverständige.